Ein Einspruch gegen das Prüfungsverfahren ist spätestens innerhalb einer Woche nach dem Prüfungstermin zu erheben.
Der Einspruch gegen das Prüfungsergebnis muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Prüfungsergebnisses erfolgen.
In jedem Fall muss der Einspruch schriftlich bei der zuständigen Volkshochschule eingereicht werden.

Illustration 8-8-5i0: Einspruchsverfahren
Die zuständige Volkshochschule leitet den Einspruch an XPERT Business Deutschland weiter und erwirkt eine Klärung der Angelegenheit (§ 17 der Prüfungsordnung).
Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich bei Ihrer Volkshochschule über den aktuellen Stand und die zu erwartende Bearbeitungszeit.
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