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Feststellung des Prüfungsergebnisses

8.8.2. Feststellung des Prüfungsergebnisses

Erst- und Zweitkorrekturen fließen gleichwertig in die Bestimmung des Prüfungsergebnisses ein. Ab einer Differenz von mindestens einer Note zwischen Erst- und Zweitkorrektur erfolgt eine Drittkorrektur. Diese Korrektur bestimmt sodann das Prüfungsergebnis.

Eine Prüfung kann gemäß § 15 der Prüfungsordnung wiederholt werden. Wenden Sie sich für eine erneute Anmeldung zur Prüfung an Ihre zuständige Volkshochschule.

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Bewertungsverfahren

Screenshot 8-8-2i0: Bewertungsverfahren

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