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Begutachtende Personen

8.8.1. Begutachtende Personen

Nach absolvierter Prüfung besteht die Möglichkeit, dass Ihre Prüfung in den darauffolgenden Tagen von einer akkreditierten Person vor Ort in Form einer sog. Erstkorrektur begutachtet wird.

Andernfalls erfolgt die Erst- und Zweitkorrektur durch die Prüfungszentrale.

Erfahren Sie mehr zur Lernziele-Systematik, Qualitätssicherung und Prüfungsvorbereitung

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Korrekturprozess

Illustration 8-8-1i0: Korrekturprozess

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